2. A.___ bezahlen die Entscheidgebühr von Fr. 1'500.–. Diese wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Ausseramtliche Kosten werden keine entschädigt. Der Vorsteher: Fredy Fässler, lic.iur. Regierungspräsident Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 12/12