Diese ist mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe zu verrechnen. Ausseramtliche Kosten sind keine zuzusprechen. Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 11/12 Demgemäss erlässt das Sicherheits- und Justizdepartement als Entscheid 1. Der Rekurs von A.___, X.___, wird abgewiesen.