Zudem ist ersichtlich (vgl. www.geoportal.ch [Orthofoto] sowie www.google.com/maps [Street View]), dass sämtliche Anwohner über private Parkplätze und/oder Garagen verfügen und es deshalb kaum zu einer Überbelegung der Parkplätze kommen wird. Im Übrigen haben Private keinen Rechtsanspruch auf Beibehaltung bestimmter Nutzungsweisen (hier: uneingeschränkte bzw. ungeordnete Parkiermöglichkeiten) der öffentlichen Strasse (R. Schaffhau-