Darüber hinaus wird die Problematik vom Gemeinderat X.___ gemäss eigener Aussage auch an anderen Standorten angegangen, sobald dieser Kenntnis davon erlangt (vgl. act. 11). Selbstredend ist jeweils für jeden Standort gesondert zu prüfen, ob und allenfalls was für Verkehrsanordnung zu erlassen sind, ist doch die Situation kaum je exakt dieselbe.