Um die legitimen Ziele der Verkehrsberuhigung und Unterbindung von ungeordnetem Parkieren zu erreichen und auf diese Weise die Verkehrssicherheit zu erhöhen, erachtete der Gemeinderat X.___ jedoch das Anbringen von Parkfeldern ebenfalls als angezeigt. Weshalb – neben der Anbringung von Parkfeldern – die Prüfung und Durchsetzung von anderweitigen Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die erlassene Verkehrsanordnung un-