Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 7/12 b) Die Rekurrenten führen aus, dass die erlassene Verkehrsanordnung auf das fehlende Zurückschneiden der Büsche und Hecken zurückzuführen sei, wobei die Pflicht zum Zurückschneiden der Hecken und Büsche bereits gesetzlich geregelt wäre und keine Anordnung von Parkfeldern rechtfertigen würde.