aa) Aufgrund diverser Reklamationen von Anwohnern (welche gemäss den Akten bis ins Jahr 2011 zurückgehen und bis zum Erlass der angefochtenen Verkehrsanordnung anhielten), dass an der E.___strasse «wild parkiert» werde, sah sich der Gemeinderat X.___ zum Handeln veranlasst. Nach Art. 79 Abs. 6 der Signalisationsverordnung (SR 741.21; abgekürzt SSV) dürfen, wo Parkfelder markiert sind, Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden.