– dass die Verkehrsanordnung hauptsächlich dem «wilden Parkieren» entgegenwirken soll und so die Befahrbarkeit sichergestellt und die Sichtverhältnisse verbessert würden, diese aber als erwünschter Nebeneffekt auch zu einer gewissen Verkehrsberuhigung beitragen würde; – dass keine Ungleichbehandlung vorliege, da diese Problematik auch bei anderen Strassen auf dem Gemeindegebiet angegangen werde;