Es soll eine Parkordnung erwirkt und gleichzeitig eine Verbesserung der Sichtzonen für Ausfahrten aus Strassen und Liegenschaften geschaffen werden. Ausserhalb des Kurvenbereichs könnten Fahrzeuge grundsätzlich parkieren, was wiederholt zu Klagen Anlass gegeben habe. Die Verkehrsanordnung sei die mildest mögliche Massnahme (act. 10).