– dass die Gemeinde die erweiterte Verkehrsanordnung aus dem Jahr 2018 erst im Jahr 2021 vollzogen habe, was zeige, dass diese nicht dringlich sei und lediglich aufgrund der Überbauung «E.___weg» notwendig wurde und Auswirkungen aufgrund der Überbauungen hätten mitgeteilt werden müssen; – dass zusammenfassend sämtliche Begründungen, welche zur Verkehrsanordnung führten, nicht haltbar seien.