B. Gegen die Verkehrsanordnung vom 12. Oktober 2021 erhoben A.___, X.___, mit Schreiben vom 2. November 2021 Rekurs beim Sicherheitsund Justizdepartement (SJD) und beantragten, die Verkehrsanordnung der Vorinstanz vom 12. Oktober 2021 sei aufzuheben. Zur Begründung führten sie im Wesentlichen aus (act.