2011 aufgrund der damaligen Gesetzeslage nicht habe publiziert werden müssen und bei derjenigen aus dem Jahr 2018 ebenfalls kein Auflageverfahren durchgeführt worden sei, da es sich nur um eine marginale Erweiterung gehandelt habe. Um den Anwohnern dennoch eine Rekursmöglichkeit zu bieten, seien jedoch die Verfügungen aufgehoben und erneut verfügt und publiziert worden.