Die Anordnung von Parkplätzen scheine nach wie vor die beste und nachhaltigste Lösung, zudem könne dadurch eine Verkehrsberuhigung erzielt werden. Der Gemeinderat X.___ ersuchte deshalb die Vorinstanz, die Verkehrsanordnung für die Markierung von Parkfeldern zu erlassen (act. 4.8). b) Mit Verfügung vom 19. November 2018 verfügte die Vorinstanz, in Ergänzung zur Verfügung vom 11. November 2011, das Markieren von zwei