Falls dies nicht möglich sei, soll eine Aussprache organisiert werden (act. 4.14). An der Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2012 nahm der Gemeinderat X.___ Kenntnis davon, dass sich gemäss Vorinstanz im Kurvenbereich ein Parkverbot erübrige. Auf das Aufmalen von Parkplätzen soll vorerst verzichtet werden und als verkehrsberuhigende Massnahme stattdessen Poller aufgestellt werden.