Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 9/11 angeordneten Landesverweisung als unzulässig nach den völkerrechtlichen Bestimmungen erscheinen zu lassen. Im Übrigen kann und muss von einem hier lebenden Ausländer erwartet werden, dass er sich in jeder Hinsicht korrekt verhält.