Die Anforderungen der von der Rechtsprechung definierten Situation extremer, allgemeiner und verbreiteter Gewalt, in welcher grundsätzlich jeder dort wohnhaften Person eine ernsthafte Gefahr unmenschlicher Behandlung im Sinn von Art. 3 EMRK drohe, sei im Bezirk W.__ in der Provinz V.__ somit nicht erfüllt (Vorakten Seiten 350, 353 und 354). Ergänzend hielt das SEM am 22. Juli 2021 fest, dass die Eingabe des Rekurrenten im Zusammenhang mit seinem Ge-