Der Rekurrent macht zudem geltend, er befürchte, dass ihn die Familie des Onkels seiner Exfrau umbringen werde. Die Familie habe bereits die Kinder seiner Schwester entführt. Die Vorbringen des Rekurrenten im Zusammenhang mit dem familiären Konflikt beziehen sich auf seine Vermutungen und die Einschätzungen von Familienangehörigen und Nachbarn (Vorakten Seiten 464 und 470).