Im Zusammenhang mit seinem Wiedererwägungsgesuch vom 25. März 2019 reichte der Rekurrent einen Haftbefehl wegen Nichterscheinen zum Militärdienst ein. In seiner rechtskräftigen Verfügung vom 4. April 2019 stufte das SEM das vorgebrachte Aufgebot in den Reservedienst ebenfalls als unglaubhaft ein und lehnte das Wiedererwägungsgesuch ab.