Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich bereits mit der Zulässigkeit einer Rückführung von Asylsuchenden nach Syrien auseinandergesetzt. Den Urteilsbegründungen kann nicht die Aussage entnommen werden, der Gerichtshof erachte den Wegweisungsvollzug nach Syrien in jedem Fall und in allgemeiner Weise als Verletzung von Art. 2 und / oder Art.