Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 2/11 B. Am 9. September 2020 beantragte A.__, vertreten durch B.__ von der C.__, beim Migrationsamt, der Vollzug der obligatorischen Landesverweisung sei aufzuschieben. C. Am 1. März 2021 reichte A.__ ein Mehrfachgesuch beim SEM ein. Das SEM trat am 21. April 2021 auf dieses Gesuch nicht ein.