mit Entscheid vom 28. Mai 2018 der versuchten schweren Körperverletzung, der versuchten Nötigung und der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten sowie einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 10.–. Den Vollzug der Geldstrafe schob das Gericht mit einer Probezeit von zwei Jahren auf. Zudem verwies es A.__ für die Dauer von fünf Jahren des Landes.