b) A.__ hat die Schweiz spätestens 60 Tage nach Rechtskraft der Verfügung des Migrationsamtes zu verlassen. Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 9/10 2. A.__ bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 1'000.–. Sie wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Der Vorsteher: Fredy Fässler, lic.iur. Regierungsrat