In den allgemein gehaltenen Angaben wurde die mutmassliche Gewalt des Ehemanns zudem weder genauer beschrieben noch mit Dokumenten wie Arztberichten oder Polizeirapporten belegt. Noch in ihrer ersten (undatierten, am 26. Mai 2021 eigegangenen) Stellungnahme zum Ehewillen gab die Rekurrentin an, sich noch unklar darĂ¼ber zu sein, ob sie wieder mit ihrem Ehemann zusammenkommen wolle.