Bis heute blieb die Rekurrentin allerdings einen Nachweis für diese Angaben schuldig, obwohl ihren Angaben zufolge Videoaufzeichnungen von den Schlägen existieren sollen. In den allgemein gehaltenen Angaben wurde die mutmassliche Gewalt des Ehemanns zudem weder genauer beschrieben noch mit Dokumenten wie Arztberichten oder Polizeirapporten belegt.