Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 4/10 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (SR 0.142.112.681; abgekürzt FZA) keine abweichenden Bestimmungen enthält oder das AIG keine günstigere Bestimmungen vorsieht (Art. 2 Abs. 2 AIG).