G. In der Folge wurde die Vernehmlassung des Migrationsamtes A.__ an ihre neue Adresse in W.__ zur Stellungnahme zugesandt. Innert der angesetzten Frist ging keine Antwort ein (act. 13). Mit E-Mail vom 10. Januar 2022 bestätigte A.__ die neue Adresse sowie den Erhalt des Schreibens, äusserte sich jedoch nicht zu dessen Inhalt (act. 14). Erwägungen