Mit Schreiben vom 13. Oktober 2021 wurde A.__ aufgefordert, sich zur Entgegennahme des Schreibens als Rekurs zu äussern und einen Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1'000.– für das Rekursverfahren zu bezahlen (act. 5). Am 15. Oktober 2021 bestätigte A.__ telefonisch, dass sie die Durchführung eines Rekursverfahrens befürworte, und zahlte den Kostenvorschuss ein.