Mittlerweile sei sie sowohl im Angestelltenverhältnis als auch selbständig erwerbstätig. Im Weiteren habe sie – anders als in der Verfügung dargestellt – zwischen dem 6. und dem 19. Lebensjahr in Italien gelebt und sei nach der Eheschliessung mit B.__ nach Deutschland gezogen, wo sie bis zum Umzug in die Schweiz gelebt habe. Ihr Heimatland Nordmazedonien sei ihr deshalb völlig fremd und sie habe dort weder Verwandte noch Freunde.