Die Trennung sei wegen Lügen und Streitereien wegen anderen Männern erfolgt. Er habe keinen Kontakt mehr zu seiner Ehefrau und die Scheidung sei "in Bearbeitung" (Vorakten A.__ S. 56). C. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs – worauf innert der angesetzten Frist keine Stellungnahme von A.__ einging – widerrief das Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung von A.__ mit Verfügung vom 23. September 2021 und wies sie an, die Schweiz innert 60 Tagen nach