Über die Wiederaufnahme der Ehe sei sie sich noch im Unklaren; derzeit brauche sie noch etwas Zeit für sich selbst (Vorakten A.__ S. 53). B.__ äusserte sich in seiner (ebenfalls undatierten) Stellungnahme dahingehend, dass die Trennung am 30. Oktober 2020 erfolgt sei und er an einer Wiederaufnahme der Ehe nicht interessiert sei. Die Trennung sei wegen Lügen und Streitereien wegen anderen Männern erfolgt.