b) In der Folge leitete das Migrationsamt Abklärungen zum Ehewillen des Ehepaars ein. In ihrer (undatierten) Stellungnahme teilte A.__ dem Migrationsamt mit, dass sie seit dem 23. November 2020 von ihrem Ehemann getrennt lebe. Es habe viel Streit und Diskussionen gegeben, wobei der Ehemann auch handgreiflich geworden sei. Über die Wiederaufnahme der Ehe sei sie sich noch im Unklaren;