2. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.– wird A.___ auferlegt. Auf die Erhebung wird verzichtet. 3. Das Gesuch von A.___ um unentgeltliche Rechtspflege wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben. Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 10/11 4. Das Begehren von A.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen.