b) Der Rekurrent war ab März 2020 Mitarbeiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb (Gemüseanbau). Er wurde befristet angestellt und das Arbeitsverhältnis befristet verlängert. Am 3. Oktober 2022 trat er über eine Personalverleihfirma eine Anstellung als Maschinenoperateur an, welche bereits am 14. Oktober 2022 wegen Überforderung wieder beendet wurde.