Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 7/11 rien abgewiesen. Es hat aber die gesetzliche Grundlage und die dort genannten Kriterien erwähnt und sinngemäss die kurze ununterbrochene Aufenthaltsdauer mehr gewichtet, als allfällige für eine Bewilligungserteilung sprechende Gründe im Bereich der weiteren erwähnten Kriterien.