Im Übrigen konnte der Kostenvorschuss offenbar geleistet werden und wird Erlassgesuchen nur mit Zurückhaltung stattgegeben, da in jedem Verfahrensstadium (hier beispielsweise bei Einforderung des Kostenvorschusses) ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege oder ein begründetes Begehren um Verzicht auf die Erhebung amtlicher Kosten gestellt werden kann. Es bedarf deshalb besonderer Umstände, um einen nachträglichen Verzicht zu rechtfertigen, zumal anders als bei der unent-