Der Rekurrent habe im Januar 2016 erstmals in der Schweiz um Asyl ersucht. Im Februar 2018 habe er den zugewiesenen Wohnort verlassen und sei unbekannten Aufenthalts gewesen, weshalb das Asylgesuch abgeschrieben und damit abgeschlossen worden sei. Am 17. Mai 2018 sei er in die Schweiz überstellt worden und das Asylverfahren wiederaufgenommen worden. Er halte sich somit erst knapp 3,5 Jahre ununterbrochen und rechtmässig hier auf.