Nach der Eroberung durch die Taliban werde eine Rückkehr nach Afghanistan für längere Zeit unzumutbar sein. Er sei seit 1. Mai 2020 sozialhilfeunabhängig und erfülle die sprachlichen Voraussetzungen. Damit seien alle Bedingungen für die Erteilung einer Härtefallbewilligung gegeben und sei ihm eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.