Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 2/11 aufzuheben und das Migrationsamt anzuweisen, ihm eine Aufenthaltsbewilligung zu gewähren, eventuell die Angelegenheit zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, er habe nach der Einreise und der sofortigen Meldung beim SEM zwei Jahre lang keine Reaktion von diesem erhalten.