C. Mit Verfügung vom 16. September 2021 wies das Migrationsamt das Gesuch ab. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, dass die zeitliche Voraussetzung des fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalts in der Schweiz nicht erfüllt sei. Es sei deshalb nicht möglich, eine fremdenpolizeiliche Härtefallbewilligung zu erteilen bzw. das Gesuch dem SEM zur Zustimmung zu unterbreiten.