Am 17. Mai 2018 wurde A.___ im Rahmen eines Dublin-Verfahrens von Deutschland in die Schweiz überstellt, wo er erneut ein Asylgesuch stellte, worauf das Asylverfahren wiederaufgenommen wurde. Mit Verfügung vom 23. September 2019 lehnte das SEM das Asylgesuch ab und wies ihn aus der Schweiz weg. Gleichzeitig verfügte es wegen Unzumutbarkeit des Vollzugs seine vorläufige Aufnahme.