Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 1/11 Sachverhalt A. A.___, Staatsangehöriger von Afghanistan, geboren 14. Oktober 1992, reiste am 21. Januar 2016 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Am 28. Februar 2018 schrieb das Staatssekretariat für Migration SEM das Gesuch wegen unbekannten Aufenthalts des Gesuchstellers als gegenstandslos ab.