Beim Erfordernis eines fünfjährigen Aufenthalts handelt es sich nicht um eine gesetzliche Bewilligungsvoraussetzung. Vorliegend lagen die strengen Voraussetzungen zur Annahme eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls aber schon deshalb nicht vor, weil eine enge Beziehung zur Schweiz fehlte und die Erwerbssituation unstabil war. Abweisung des Rekurses. Den Entscheid SJD RDRM.2021.128 finden Sie im angehängten PDF-Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/12 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Entscheid vom 1. März 2023