1. Der Rekurs von A.___, B.___, C.___, D.___ und E.___, alle W.___, wird gutgeheissen und die Verfügung der Vorinstanz vom 23. August 2021 aufgehoben. Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 11/12 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'500.‒ wird der Vorinstanz auferlegt. Auf die Erhebung wird verzichtet. Der von A.___ geleistete Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1'500.– wird zurückerstattet.