weitere Ausnahmen aus wichtigen Gründen zuzulassen. Zweckmässigerweise erfolgt eine allfällige Bewilligungserteilung in Absprache mit den Nachbargemeinden, damit die Bewilligungspraxis untereinander abgestimmt ist und gleichartige Kriterien als wichtige Gründe für die Bewilligung von Ausnahmen gelten.