Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 10/12 5. Damit gilt für die K.___strasse auf dem Gemeindegebiet X.___ nach wie vor die mit Rekursentscheid des SJD vom 3. Juli 2020 rechtskräftig gewordene Verkehrsanordnung vom 9. September 2019, nämlich das "Verbot für Motorfahrzeuge und Motorfahrräder" (Signal 2.13) mit Zusatz "Zubringerdienst sowie landwirtschaftlicher Verkehr gestattet".