Sollen Ausnahmen hingegen nicht für den Verkehr allgemein gelten, muss dies nicht auf einer Zusatztafel beim Fahrverbot angezeigt bzw. nicht signalisiert werden. Diesfalls kann die Behörde für die berechtigte Person oder das berechtigte Fahrzeug eine schriftliche Bewilligung ausstellen, wobei die Bewilligung auch weitere Bedingungen und Einschränkungen enthalten kann.