_ in Y.___ nach oder aus Richtung W.___/X.___ als dem angestrebten Zweck zuwiderlaufend, da sich der meliorationsfremde Verkehr auf der Verbindungsstrasse geradezu kanalisieren und damit den Langsamverkehr zusätzlich gefährden würde. Zudem hielt es fest, eine generelle Erteilung von Ausnahmebewilligungen stelle kein milderes Mittel dar und stände im Widerspruch zum Ziel, Belastungen durch meliorationsfremden Verkehr zu verhindern.