Nur gerade rund ein Jahr vor Erlass der angefochtenen Verfügung (Aufhebung der bestehenden Verkehrsbeschränkung) hatte das SJD mit Entscheid vom 3. Juli 2020 (RDRM.2019.123) verschiedene Rekurse von Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Gebiet M.___ in Y.___ abgewiesen, die u.a. die Aufhebung des für die K.___strasse erlassenen Fahrverbots und eine uneingeschränkte Durchfahrt nach X.___ beantragt hatten.