Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 5/12 zeigt, dass verschiedenen Anspruchsgruppen, insbesondere den Anwohnerinnen und Anwohnern der M.___strasse Y.___, ein Korridor zwischen W.___ und Y.___ fehle, weshalb das für die K.___strasse verfügte "Verbot für Motorwagen und Motorräder" (Signal 2.13) mit Zusatz "Zubringerdienst sowie landwirtschaftlicher Verkehr gestattet" wieder aufgehoben werden solle.