Lediglich einen Korridor zu öffnen, führe zu einer Kanalisation des Verkehrs und entsprechendem Mehrverkehr. Bei Vorliegen wichtiger Gründe könnten Ausnahmen vom signalisierten Fahrverbot erlassen werden, entweder für den Verkehr allgemein (nach Publikation und mit dem Vermerk "mit Bewilligung gestattet" auf der Zusatztafel) oder lediglich für einzelne Personen oder Fahrzeuge ohne entsprechende Signalisation.